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liebesbekundung-traureden.de
Tinka Peters & Andreas Seidel
Oberstr. 34
52538 Gangelt

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Telefon: +49 1577 2522305+49 1577 2522305
 
E-Mail: info@liebesbekundung-traureden.de

allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Honorare

Diese fallen gemäß dem eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebot an. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Erforderliche Fahrtkosten und evtl. Spesen sowie zusätzlich gebuchte Leistungen werden separat berechnet.

 

  1. Buchung und Zahlungsmodus

Nach dem Erstgespräch entscheidet das Brautpaar, ob es Frau Tinka Seidel als Hochzeitsrednerin buchen möchte. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind. Diese wird vom Brautpaar ausgefüllt und unterschrieben und vom Auftragnehmer T.Peters gegengezeichnet. Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird nach Erhalt der Teilrechnung eine Anzahlung in Höhe von 50% des Basishonorars fällig. Der Restbetrag und die Fahrkosten werden spätestens 14 Tage nach Trautermin und nach Erhalt der Endabrechnung überwiesen. Das Brautpaar schuldet das vereinbarte Honorar plus Sonderleistungen, Fahrkosten/Spesen gemeinsam.

 

  1. Terminreservierung

Der Termin für die Freie Trauung ist erst nach beidseitiger Gegenzeichnung des Vertrages endgültig reserviert. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Basishonorars wird nach der Unterzeichnung umgehend fällig. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beiden Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

 

  1. Übernachtung

Falls eine auswärtige Übernachtung erforderlich und vereinbart ist, werden vom Auftraggeber die Buchung und die Kosten für Halbpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes übernommen.

 

  1. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie 

Die Trauungsrednerin muss während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt sein. Sonst kann sie die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. für eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren. Der Auftraggeber stellt ab einer Teilnehmerzahl von 30 Personen oder in großen Räumen oder weiten freien Flächen ein geeignetes Mikrofon zur Verfügung. Außerdem wird eine  Ablagemöglichkeit für das Manuskript (Pult, Stehtisch, stabiler Notenständer) bereitgestellt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für die Traurednerin während der Traufeier in gefährlicher Umgebung (Steinbruch, Ballon, Wasser, o.ä.) Unfallversicherungsschutz besteht.

 

  1. Dauer

Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 30-60 Minuten liegt. Anspruch auf eine Anwesenheit darüber hinaus besteht nicht. Die Traurednerin findet sich mindestens ca. 30 Minuten  vor der Trauzeremonie am Trauort ein, um notwendige Vorbereitungen wie Soundcheck, Sitzplatzausrichtung etc. vorzunehmen. Umstände höherer Macht wie Autopannen, Unfall, extreme Witterungen etc. sind von dieser Absprache auszunehmen.   

 

  1. AGB – Auftragserteilung

Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von der Auftragsnehmerin T.Peters schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per Email. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und –nehmers (Ziffer 8).

 

  1. Rücktritte vom Vertrag

Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder Mail) zu erfolgen.

 

8.1 Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)

Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine Freie Trauung) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Woche (Absendetag ausreichend) möglich. Bei einem späteren Rücktritt verbleiben Frau Peters die Anzahlung und die bis dahin angefallenen Fahrkosten. Bei einer Absage durch den Auftraggeber innerhalb von sechs Wochen vor dem Hochzeitstermin verbleibt dem Auftragsnehmer der gesamte Betrag ohne den Fahrkosten, die noch angefallen wären und schon bezahlt wurden.

 

8.2 Rücktritt durch den Auftragnehmer 

Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen einer Woche nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder Email aufzukündigen (Absendetag ausreichend). Kann er wegen Krankheit, Unfall oder anderen wichtigen Gründen (z. B. Todesfall naher Verwandter, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Gezahlte Honorare und Fahrkosten werden zurückerstattet. Der Auftragnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu stellen – dies jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Zur Annahme des Ersatzes ist der Auftraggeber nicht verpflichtet.

Sollten die vereinbarten Zahlungen nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurück erstattet.

 

  1. Datenschutz

Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

  1. Urheberrecht

Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.

 

     11. Mündliche Nebenabreden

Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

 

  1. Haftung

Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

 

  13. Haftungsausschluss

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  14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

 

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